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Referenzen

3. März 2011: Bewährungsstrafe in Prozess wegen bandenmäßiger Einfuhr von 17 Kilogramm Kokain

Dem Mandant von Rechtsanwalt Dr. Nöding wurde vorgeworfen, als Mitglied einer aus insgesamt sechs Personen bestehenden Bande im Juli 2010 auf dem Seeweg mittels eines Segelbootes 17 Kilogramm Kokain nach Deutschland eingeführt zu haben. Der Mandant von Rechtsanwalt Dr. Nöding wurde gemeinsam mit drei weiteren Mittätern bei Ankunft des Schiffes am Hafen in Cuxhafen festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft (hier zur Presseberichterstattung). Rechtsanwalt Dr. Nöding übernahm das Mandat im November 2010, also zu einem Zeitpunkt, als sich der Mandant bereits mehr als fünf Monate Untersuchungshaft erlitten hatte. Bereits im Dezember 2010 konnte er in einem sog. Haftprüfungstermin erreichen, dass sein Mandant vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont wurde. Ende Dezember 2010 begann der Prozess gegen den Mandanten und fünf weitere Mittäter vor der fünften großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam. Das Gericht bot dem Mandanten im Wege einer sog. verfahrensbeendeten Absprache für den Fall eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren an. Rechtsanwalt Dr. Nöding lehnte dieses Angebot im Namen seines Mandanten ab und argumentierte, sein Mandant sei rechtlich weder als Bandenmitglied noch als Mittäter, sondern lediglich als Gehilfe einzustufen. Nach insgesamt fünf Verhandlungstagen endete der Prozess am 3. März 2011. Der Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Nöding wurde nur zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht folgte damit letztendlich der Argumentation von Rechtsanwalt Dr. Nöding und ordnete den Mandanten lediglich als Gehilfe ein. Die mitangeklagten Bandenmitglieder, die anders als der Mandant von Rechtsanwalt Dr. Nöding überwiegend Angaben zu ihren Mittätern gemacht hatten und insofern als sog. “Aufklärungsgehilfen” (§ 31 BtMG) teilweise erhebliche Strafnachlässe erhielten, wurden zu Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt.

(Landgericht Potsdam – 5. große Strafkammer - , AZ 205- 12/10, nicht rechtskräftig)


14. Dezember 2010: Freispruch in Prozess wegen schweren Raubes

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter, am 30. März 2009 die Tageseinnahmen des Friedrichstadtpalastes gewaltsam an sich gebracht zu haben, als eine Angestellte diese in der nahe gelegenen Filiale der Commerzbank einzahlen wollte.  Die Tat wurde von der Staatsanwaltschaft als besonders schwerer Raub (Mindestfreiheitsstrafe: fünf Jahre) angeklagt. In der Hauptverhandlung vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Berlin konnte die Verteidigung nachweisen, dass den ermittelnden Polizeibeamten im Ermittlungsverfahren eklantante Fehler, insbesondere bei der angeblichen Identifizierung des Tatverdächtigen auf vorgelegten Lichtbildern unterlaufen waren. Das Gericht folgte den Argumenten der Verteidigung, dass die der Anklage zugrunde gelegten Ermittlungsergebnisse über keinerlei Beweiswert verfügten und sprach unseren Mandanten frei. Zudem wird dieser für die erlittene Untersuchungshaft entschädigt (Landgericht Berlin - 6. große Strafkammer - , AZ 506- 20/10, rechtskräftig)


24. November 2010: Freispruch in Prozess wegen 38-facher räuberischer Erpressung

Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding vertrat einen Jugendlichen, dem vorgeworfen wurde, über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten in insgesamt 38 Fällen von einem jüngeren Geschädigten Geld erpresst zu haben. In der Befragung des Geschädigten in der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding beweisen, dass dieser gelogen hatte und tatsächlich nicht von seinem Mandanten, sondern einem unbekannt gebliebenen Täter erpresst worden war. Der Mandant wurde freigesprochen. (Amtsgericht Tiergarten - Jugendschöffengericht - , AZ 425- 26/10, rechtskräftig)


2. November 2010: Bewährungsstrafe in Prozess wegen schweren Raubes

Dem Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding wurde vorgeworfen, am 13. April 2010 gemeinsam mit zwei weiteren Angeklagten den Geschädigten in dessen Wohnung aufgesucht und unter Vorhalt eines sog. Samuraischwertes beraubt zu haben. Dieses Geschehen werte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift als besonders schweren Raub, der im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren bedroht ist. Rechtsanwalt Dr. Nöding, der hier erneut gemeinsam mit Rechtsanwalt Steffen Dietrich verteidigte, hatte sich für eine zweigleisige Verteidigungsstrategie entschieden: Zum einen verlas er für den Mandanten ein Geständnis, in welchem die Tatvorwürfe in tatsächlicher Hinsicht eingeräumt wurden, zum anderen argumentierte er in rechtlicher Hinsicht dahingehend, dass es sich nicht um einen besonders schweren Raub (Mindestfreiheitsstrafe: fünf Jahre), sondern lediglich um eine gefährliche Körperverletzung (Mindestfreiheitsstrafe: sechs Monate) mit nachfolgendem Diebstahl handelte. Zudem hatte er mit dem Geschädigten eine sog. Schadenswiedergutmachungsvereinbarung getroffen, nach der dieser eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von € 1.000,- akzeptierte. Im Prozess machte der Geschädigte, gegen den im Zusammenhang mit der Tat wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt wurde, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Das Gericht verhängte gegen den Mandanten lediglich eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und ordnete seine Entlassung aus der Untersuchungshaft an. (Landgericht Berlin - 33. Strafkammer - , AZ 533- 18/10, nicht rechtskräftig – Revision der Staatsanwaltschaft)


7. Juli 2010: Bewährungsstrafe in Prozess wegen versuchten Totschlags

Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding vertrat einen Mandanten, dem – gemeinsam mit seinem Vater – ein gemeinschaftlich begangener versuchter Totschlag vorgeworfen wurde. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift davon ausgegangen, dass beide in der Nacht vom 14. zum 15. September 2009 in Tötungsabsicht auf eine andere Person eingestochen hatten, wobei Hintergrund der Auseinandersetzung eine Familienstreitigkeit gewesen sein sollte. Rechtsanwalt Dr. Nöding konnte in der Hauptverhandlung beweisen, dass der Geschädigte in verschiedenen Punkten seiner Schilderung des Tatablaufs die Unwahrheit gesagt und insbesondere falsche Angaben zum Anlass der Auseinandersetzung gemacht hat. Nach sechs Hauptverhandlungstagen verhängte das Landgericht Berlin (Schwurgerichtskammer) gegen den Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung lediglich eine Bewährungsstrafe; der Vorwurf des versuchten Totschlags wurde nicht aufrecht erhalten. Der Mandant wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.  (Landgericht Berlin – Schwurgericht – , AZ 529- 4/10, rechtskräftig)


1. Juli 2010: Jugendstrafe im “Poker-Raub”- Verfahren

Im Strafverfahren wegen des Raubüberfalls auf das internationale Pokerturnier im Berliner Hyatt-Hotel hat das Landgericht Berlin den Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding zu einer einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Gericht folgte dabei der Argumentation von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding, wonach auf den zum Tatzeitpunkt 20 Jahr alten Mandanten Jugendstrafrecht anzuwenden war. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Jugendstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten beantragt; in der Presse wurden Freiheitsstrafen von deutlich über 5 Jahren gefordert. (Landgericht Berlin, AZ 509 – 23/10, rechtskräftig bzgl. des Mandanten)


17. März 2010: Freispruch in Verfahren wegen Raubes

In einem Strafverfahren gegen einen bulgarischen Mandanten, der wegen Raubes angeklagt worden war, hat Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding einen Freispruch erreichen können. Der (Haupt-)Belastungszeuge verwickelte sich während seiner Befragung in eine Vielzahl von Wiedersprüchen, so dass das Gericht auf seine Aussage eine Verurteilung letztendlich nicht stützen konnte. Der Mandant wurde freigesprochen und der gegen ihn erlassene Haftbefehl aufgehoben. (Amtsgericht Tiergarten, AZ 259 – 2/10, rechtskräftig)


11. Dezember 2009: Freispruch in Verfahren wegen versuchten Mordes

Am 11. Dezember sprach das Landgericht Berlin unseren Mandanten nach insgesamt vier Verhandlungstagen vom Tatvorwurf des versuchten Mordes frei. Die Verteidigung (Rechtsanwalt Dr. Nöding gemeinsam mit Rechtsanwalt Steffen Dietrich) konnte offenlegen, dass die Aussage des  Hauptbelastungszeugen in vielen Punkten unglaubhaft und widersprüchlich war. Nach intensiver Befragung des Zeugen durch die Verteidigung hatte das Gericht deshalb bereits nach dem dritten Hauptverhandlungstag den Haftbefehl gegen unseren Mandanten aufgehoben und den Mandanten aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht hat außerdem beschlossen, dass der Mandant für die erlittene Untersuchungshaft entschädigt wird. Wir freuen uns mit dem Mandanten und seiner Familie über diesen Verfahrensausgang. (Landgericht Berlin, AZ 540 – 16/09, rechtskräftig)


1. Dezember 2009: Prozessbeginn in Verfahren wegen versuchten Mordes

Am 1. Dezember begann ein auf mehrere Verhandlungstage angesetzter Prozess, in dem Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding – wiederum gemeinsam mit dem Kollegen Steffen Dietrich - einen 25-jährigen jungen Mann verteidigt, der wegen versuchten Mordes angeklagt ist. Der Mandant, der sich im Prozess auf Rat seiner beiden Anwälte durch Schweigen verteidigt, hatte im Ermittlungsverfahren angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben. Weitere Hauptverhandlungstermine: 4., 8. und 11. Dezember 2009, jeweils 9:15 Uhr im Saal 704 des Kriminalgerichts.


23. November 2009: Bewährungsstrafe in Prozess wegen Geiselnahme, erpresserischen Menschenraubs und schwerer räuberischer Erpressung

Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding verteidigte gemeinsam mit dem Kollegen Steffen Dietrich in einem Verfahren, in welchem dem Mandanten Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub und schwere räuberische Erpressung vorgeworfen wurde. Laut Haftbefehl drohte dem Mandanten eine Freiheitsstrafe von deutlich über fünf Jahren. Nach neun Hauptverhandlungstagen vor der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Berlin, während derer sich der Mandant auf Rat der Verteidigung durch Schweigen verteidigte, kam es im Wege einer verfahrensbeendenden Absprache wegen Geiselnahme in einem minder schweren Fall zur Verhängung einer Bewährungsstrafe; die Tatvorwürfe des erpresserischen Menschenraubs und der schweren räuberischen Erpressung konnten nicht aufrecht erhalten werden. Der Mandant wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Ausschlaggebend für dieses Ergebnis war, dass die Verteidigung am achten Hauptverhandlungstag in der konfrontativen Befragung des Hauptbelastungszeugen beweisen konnte, dass dieser in einigen entscheidenden Punkten seiner Aussage gelogen hatte.  (Landgericht Berlin, AZ 503 – 16/09, nicht rechtskräftig)


1. September 2009: Verhängung einer Bewährungsstrafe in einem Prozess wegen 26-facher Untreue

In einem Strafverfahren gegen einen Angestellten eines großen deutschen Versicherungsunternehmens wegen 26 Fällen von gewerbsmäßig begangener Untreue mit einem Gesamtschaden von mehr als 65.000 Euro konnte Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding erreichen, dass gegen den Mandanten lediglich eine Bewährungsstrafe verhängt wurde. (Amtsgericht Tiergarten, AZ 249 Ds 129/09, rechtskräftig).

Aus einem Schreiben des Mandanten:

“Ich wollte mich auf diesem Wege nochmals recht herzlich bei Ihnen bedanken. Mir ist bewusst, dass ein solcher Prozessausgang ohne Ihre Kompetenz und Ihren nachhaltigen Einsatz nicht möglich gewesen wäre.”


25. August 2009: Nur Verhängung einer Geldstrafe in Prozess wegen Diebstahls mit Waffen

In einem Strafverfahren war einem Mandanten ein Diebstahl mit Waffen vorgeworfen worden; Tatort war das Kaufhaus des Westens. Der Strafrahmen für ein solches Delikt liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding konnte das Gericht davon überzeugen, dass es sich nicht um einen Diebstahl mit Waffen, sondern lediglich um einen einfachen Diebstahls handelte, da sich der Mandant im Moment der Tat nicht bewusst war, eine Waffe bei sich zu führen. Das Gericht verhängte deshalb lediglich eine Geldstrafe. (Amtsgericht Tiergarten, AZ 234 Ds 97/09 – rechtskräftig).

Aus einer E-Mail des Mandanten:

“Wir möchten uns auf diesem Wege nochmals für Ihr kluges und souveränes Engagement am heutigen Tag bedanken. Mit einem so positiven Ergebnis hatten wir wirklich nicht gerechnet. Da haben sich die umfassende Vorbereitung und die vielen Tips für die Verhandlung von Ihrer Seite wirklich gelohnt.”


13. März 2009: Freispruch in Prozess wegen schwerer räuberischer Erpressung

In einem Strafverfahren gegen einen psychisch erkrankten jugen Mann wegen mehrerer Fälle schwerer räuberischer Erpressung konnte Rechtsanwalt Dr. Nöding das Gericht davon überzeugen, dass der Mandant im Zeitpunkt der Tatbegehung unter einem akuten Schub einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis  litt und deshalb schuldunfähig war. Das Gericht sprach den Mandanten frei und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an (Landgericht Berlin, AZ 501 – 01/09 – rechtskräftig)

Aus einem Brief der Eltern des Mandanten:

“Lassen Sie uns auf diese Weise ein herzliches Dankeschön sagen für Ihr kluges und souveränes Engagement bei der Vertretung unseres Sohnes B. Danke auch für Ihre offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit uns, den Eltern. Das war mehr als nur das Notwendige, und das bei einem nicht pflegeleichten Mandanten.”


25. Februar 2009: Urteil im Prozess wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern

In einem Verfahren wegen der versuchten Schleusung mehrerer vietnamesischer Staatsangehöriger von den Niederlanden nach Großbritannien konnte Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding für seinen Mandanten ein überaus positives Ergebnis erreichen. Während die Mitangeklagten zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, wurde gegen den Mandanten, der nach der Anklageschrift die vietnamesischen Staatsangehörigen über die Grenze gefahren haben soll, lediglich eine Geldstrafe verhängt. Zudem wird er für die in den Niederlanden verbüßte Untersuchungshaft entschädigt.

Amtsgericht Tiergarten, AZ 215 – 18/08 (rechtskräftig)


13. Januar 2009: Mildes Urteil in Strafverfahren wegen schweren Raubes

Dem Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding wurde von der Staatsanwaltschaft ein schwerer Raub vorgeworfen (Mindeststrafe: fünf Jahre Freiheitsstrafe). In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding das Gericht davon überzeugen, dass der Mandant hier keinen schweren Raub, sondern lediglich eine gefährliche Körperverletzung begangen hat. Auf den zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alten Mandanten wurde Jugendstrafrecht angewendet. Er wurde für die Dauer eines Jahres der Aufsicht eines hauptamtlichen Betreuungshelfers unterstellt und verpflichtet, ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren. Weitere Sanktionen wurden gegen ihn nicht verhängt.

Amtsgericht Tiergarten, AZ 408 – 75/08 (rechtskräftig)


16. Oktober 2008: Freispruch in Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung

In einem Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung (Mindeststrafe: sechs Monate Freiheitsstrafe, Höchststrafe: zehn Jahre Freiheitsstrafe) konnte Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding das Gericht davon überzeugen, dass der Mandant in Notwehr handelte, um sich gegen den rechtswidrigen Angriff des Geschädigten zur Wehr zu setzen. Der Mandant wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.

Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 16. Oktober 2008 2008, AZ 244 Ds 75/08 (rechtskräftig)


8. April 2008: Bewährungsstrafe in einem Verfahren wegen schwerer Brandstiftung

Rechtsanwalt Dr. Nöding vertrat hier einen Mandanten, der nach dem Wurf mehrer sog. Molotowcocktails auf das Gelände einer Berliner Polizeiwache wegen schwerer Brandstiftung angeklagt war. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dr. Nöding das Gericht davon überzeugen, dass die Tat auf die erhebliche Alkoholisierung des Mandanten zurückging und der Mandant zudem nicht das Gebäude der Polizeiwache, sondern die im Innenhof abgestellten Fahrzeuge treffen wollte. Das Gericht verhängte deshalb gegen den vorbestraften Mandanten lediglich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten und entließ ihn noch am Tag der Hauptverhandlung aus der Untersuchungshaft.

Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 8. April 2008, AZ 244 – 19/07 (rechtskräftig)


14. Februar 2008: Niedrige Bewährungsstrafe in Prozess wegen bandenmäßig begangenen schweren Raubes

In einem Verfahren gegen mehrere Heranwachsende wegen schweren Raubes konnte Rechtsanwalt Dr. Nöding für seinen Mandanten die Verhängung einer niedrigen Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten erreichen. Angeklagt waren vier Fälle bandenmäßig begangenen schweren Raubes. Das Gericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dr. Nöding, wonach Jugendstrafrecht anzuwenden und die verhängte Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen war.

Landgericht Berlin, Urteil vom 14. Februar 2008, AZ 508 – 7/07 (rechtskräftig)


13. September 2007: Rechtsanwalt Dr. Nöding verteidigt in einem Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern

Rechtsanwalt Dr. Nöding hat in einem Verfahren wegen der versuchten Schleusung mehrerer vietnamesischer Staatsangehöriger von den Niederlanden nach Großbritannien die Verteidigung eines der Beschuldigten übernommen.

AZ 68 JS 82/07 (Staatsanwaltschaft Berlin)

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